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Statistik zur Restschuldbefreiung soll Staatsangehörigkeit erfassen
AI GENERATED 24.07.2026 15:40 Politik und Gesellschaft

Statistik zur Restschuldbefreiung soll Staatsangehörigkeit erfassen

Deutschland: Statistik zur Restschuldbefreiung soll Staatsangehörigkeit erfassenEin Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Insolvenz‑ und Restrukturierungsstatistik soll künftig Angaben zur Staatsangehörigkeit von Antragstellern enthalten.Hintergrund des AntragsDie Fraktion…

Deutschland: Statistik zur Restschuldbefreiung soll Staatsangehörigkeit erfassen

Ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Insolvenz‑ und Restrukturierungsstatistik soll künftig Angaben zur Staatsangehörigkeit von Antragstellern enthalten.

Hintergrund des Antrags

Die Fraktion der Alternative für Deutschland hat einen Gesetzentwurf eingereicht, in dem sie die Aufnahme des Merkmals „Staatsangehörigkeit“ in die amtliche Insolvenz‑ und Restrukturierungsstatistik fordert.

Geplanter Inhalt des Gesetzes

Nach dem Entwurf würde die Bundesregierung jährlich Daten zur Zahl der Anträge auf Restschuldbefreiung sowie zu den erteilten Restschuldbefreiungen nach Staatsangehörigkeit erheben und veröffentlichen. Für ausländische Staatsangehörigkeiten wäre zudem eine Aufschlüsselung nach Herkunftsstaat vorgesehen.

Begründung der Fraktion

Die Fraktion argumentiert, dass die Erhebung dieses Merkmals "erforderlich ist, um der Legislative, also dem Deutschen Bundestag und den Landtagen, eine statistische Grundlage zu geben, mögliche Fehlanreize oder missbräuchliche Nutzung des Instruments der Restschuldbefreiung in Fällen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit prüfen zu können".

Mögliche Folgen für die Statistik

Eine solche Erweiterung könnte die Transparenz über die Inanspruchnahme von Restschuldbefreiungen erhöhen und den Gesetzgebern differenzierte Analysen zu internationalen Vergleichsmöglichkeiten ermöglichen.

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung wird nun prüfen, ob ein Gesetzentwurf zur Novellierung des betreffenden Gesetzes vorgelegt wird. Anschließend würde der Entwurf im regulären Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und ggf. im Bundesrat beraten.

Reaktionen anderer Parlamentarier

Weitere Fraktionen haben bislang keine offizielle Stellungnahme veröffentlicht.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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