Die Bundesregierung plant, die Vorgabe für die Reduzierung von Stellen in der Bundesverwaltung für das Haushaltsjahr 2027 auf eine kegelgerechte Einsparung von zwei Prozent zu senken. Im Vergleich dazu lag die Vorgabe im Haushaltsgesetz 2026 bei 2,2 Prozent. Die Einsparungen sollen bis zum 31. Dezember 2027 umgesetzt werden.
Betroffene Bereiche
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Planstellen und Stellen für Beamte sowie für Arbeitnehmer in der Bundesverwaltung im genannten Umfang reduziert werden. Neu geschaffene Positionen, die mit dem Vermerk „kw“ versehen sind, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Ausgenommene Behörden
Von der Reduktionsvorgabe ausgenommen bleiben unter anderem die Organe der Rechtspflege, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Zollverwaltung, das Verteidigungsetat, das Technische Hilfswerk, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Erweiterte Ausnahmen
Für das Bundeszentralamt für Steuern sollen bis zu 452 Planstellen und Stellen für die Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität ausgenommen werden, im Vergleich zu maximal 280 im Vorjahr. Bei der Bundesnetzagentur wird die Obergrenze für ausgenommene Positionen im Bereich sicherheitsbezogener Aufgaben von 620 auf 1.030 erhöht.
Unveränderte Ausnahmen
Die Ausnahmen für bis zu 263 Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Bereich Exportkontrolle sowie für bis zu 250 Positionen mit Sicherheitsrelevanz beim Bundesamt für Justiz bleiben unverändert.
Umsetzung und Finanzierungsrahmen
Das Bundesfinanzministerium kann in sachlich begründeten Fällen eigene Einsparkonzepte der Ressorts anerkennen, sofern ein finanzieller Ausgleich durch den Wegfall anderer Positionen sichergestellt ist. Das Haushaltsgesetz regelt zudem Kredit- und Gewährleistungsermächtigungen, Vorgaben für über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Schwellenwerte, ab denen der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab zu unterrichten ist. Für das Jahr 2027 werden diese Schwellen gegenüber 2026 angehoben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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