Deutschland: Stellwerkstechnik am Bahnhof Ahrensfelde bis 2028 erneuert – Taktverdichtungen im Regionalverkehr geplant
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, die Stellwerkstechnik am Bahnhof Ahrensfelde im Berliner Bezirk Marzahn‑Hellersdorf bis Ende 2028 zu erneuern. Die Maßnahme soll das Enden und Wenden von Zügen am Bahnhof Ahrensfelde‑Friedhof ermöglichen.
Erneuerung der Stellwerkstechnik
Im Zuge der Modernisierung werden mittelfristig zahlreiche Gleise und Weichen zwischen den Bahnhöfen Springpfuhl und Ahrensfelde ausgetauscht. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein.
Zeitplan und Umfang
Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Dezember 2024 für die Strecke nach Werneuchen durch die Länder Berlin und Brandenburg bereits eine Taktverdichtung auf einen 30‑Minuten‑Takt für die Regionalbahn R 24 bestellt und umgesetzt worden sei.
Taktverdichtungen im Regionalverkehr
Eine weitere Taktverdichtung auf einen 20‑Minuten‑Takt zwischen Berlin‑Ostkreuz und Werneuchen ist im Landesnahverkehrsplan 2023‑2027 des Landes Brandenburg verankert. Diese Maßnahme ist jedoch noch nicht Gegenstand einer Ausschreibung im Ausschreibungsnetz Ostbrandenburg, das die RB 25 umfasst und dessen Laufzeit von Dezember 2024 bis Dezember 2036 reicht.
Ausschreibungsnetz und Vergabestatus
Die geplante 20‑Minuten‑Taktverdichtung ist bislang nicht als Vergabegegenstand definiert. Eine Bewertung des dafür erforderlichen Infrastrukturbedarfs wurde seitens des Verkehrsverbundes Berlin‑Brandenburg (VBB) sowie der Länder Berlin und Brandenburg bei der DB InfraGO AG bislang nicht beauftragt.
Bewertung des Infrastrukturbedarfs
Die Bundesregierung betont, dass weitere Analysen und Auftragsvergaben notwendig seien, um die geplanten Taktverdichtungen technisch und finanziell umzusetzen. Die nächsten Schritte sollen in Abstimmung mit den beteiligten Landesbehörden und der Deutschen Bahn erfolgen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung