Die Bundesregierung hat ein Angebot beschlossen, mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, eine einmalige Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Auszahlung ist im Zeitraum vom Tag nach Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen, vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat geben ihre Zustimmung.
Freiwillige Inanspruchnahme durch Arbeitgeber
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die Prämie zu zahlen; sie können das Angebot nach eigener betrieblicher Lage nutzen. Die Rahmenbedingungen schaffen einen rechtlichen Spielraum, in dem Unternehmen die Prämie als Teil der Lohnabrechnung gewähren können.
Kein Antrag seitens der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen die Prämie nicht selbst beantragen. Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Auszahlung, wird die Prämie im regulären Lohnabrechnungsprozess ausgewiesen und muss nicht gesondert beantragt werden.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Die Prämie wird ausschließlich als steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung gewährt, sofern sie nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird. Unternehmen können die gezahlten Beträge als Betriebsausgabe geltend machen.
Finanzielle Gegenfinanzierung
Durch die steuer- und abgabenfreie Auszahlung entstehen dem Bund Mindereinnahmen. Zur Gegenfinanzierung ist eine Erhöhung der Tabaksteuer ab dem Jahr 2026 geplant.
Gesetzliche Frist und parlamentarische Zustimmung
Die steuerfreie Auszahlung ist befristet und endet am 30. Juni 2027. Die endgültige Rechtsgrundlage muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat bestätigt werden.
Weitere Entlastungsmaßnahmen
Parallel zur Prämie senkt die Bundesregierung für zwei Monate die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel, was private Haushalte und Unternehmen um rund 1,6 Milliarden Euro entlasten soll. Zusätzlich wird das Kartellrecht im Kraftstoffmarkt verschärft, um missbräuchliches Verhalten schneller zu erkennen. Ab dem 1. Januar 2027 soll zudem eine Reform der Einkommensteuer die Belastung kleiner und mittlerer Einkommen dauerhaft reduzieren.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Preissteigerungen, die im Zusammenhang mit dem Iran‑Krieg stehen, belasten zahlreiche Bürger finanziell. Das Energiesofortprogramm und die beschriebenen Unterstützungsmaßnahmen sollen die Kaufkraft von
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