Zahlen für das Jahr 2021
Im Jahr 2021 wurden 968 Fälle von Körperschaftssteuer, bei denen Aufwendungen nach § 4k des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar waren, registriert. Die betroffenen Beträge beliefen sich insgesamt auf rund 968 Millionen Euro.
Vorjahr 2020
Im Vergleich dazu ergab das Jahr 2020 lediglich 18 solcher Fälle, wobei die Summe der nichtabziehbaren Aufwendungen bei etwa 4,7 Millionen Euro lag.
Rechtlicher Rahmen
Der zugrunde liegende § 4k EStG regelt die Nichtabziehbarkeit bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Die genannten Fälle betreffen sowohl Körperschaftsteuer‑ als auch Einkommensteuerpflichtige, wobei die genaue Zuordnung nicht veröffentlicht wurde.
Fehlende Verteilung
Die Bundesregierung teilte mit, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2020 keine Erkenntnisse zur Verteilung der Anwendung des § 4k EStG auf die verschiedenen Steuerpflichtigen vorliegen.
Hintergrund der Anfrage
Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion. Die Anfrage wurde unter den Aktenzeichen 21/7266 gestellt, die Antwort trägt das Aktenzeichen 21/7492.
Veröffentlichung
Der Bericht wurde am 13.08.2026 von den Pressestellen des Deutschen Bundestages veröffentlicht und ist über die offizielle Pressemitteilung abrufbar.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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