Deutschland: Steuerreform 2027 – Zehn Milliarden Euro Entlastung
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 vorgestellt, der im nächsten und übernächsten Jahr insgesamt über zehn Milliarden Euro an Entlastungen für Steuerzahler vorsieht. Der Entwurf kombiniert höhere Grund- und Kinderfreibeträge, eine Anhebung des Kindergeldes und die Einführung eines höheren Reichensteuersatzes, um sowohl Wachstumsimpulse zu setzen als auch den Gerechtigkeitsaspekt zu berücksichtigen.
Erhöhung von Grund‑ und Kinderfreibeträgen
Der steuerliche Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen, im Jahr 2028 weiter auf 12.900 Euro. Der Kinderfreibetrag wird von 6.828 Euro auf 7.128 Euro erhöht, wodurch sich der gesamte Betrag zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums von 9.756 Euro auf 10.056 Euro erhöht.
Anpassung der Spitzen‑ und Reichensteuersätze
Der Reichensteuersatz wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro auf 45 % angehoben und steigt ab 280.000 Euro auf 47 %. Diese Anpassungen sollen die steuerliche Leistungsfähigkeit innerhalb der Tarifstruktur stärker berücksichtigen und gleichzeitig die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unterstützen.
Erhöhung des Kindergeldes
Ab Januar 2027 wird das Kindergeld von 259 Euro auf 267 Euro monatlich erhöht; ab Januar 2028 folgt eine weitere Anhebung auf 272 Euro.
Änderungen bei Sonderzuschlägen und Pauschbeträgen
Die maximal zulässigen Stundenlöhne für steuerlich begünstigte Sonn‑ und Feiertagszuschläge steigen ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro, während der Grundlohnbetrag für Nachtarbeit unverändert bei 50 Euro bleibt. Der Arbeitnehmer‑Pauschbetrag wird von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 % auf 15 % reduziert, der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro gesenkt. Der einheitliche Pauschsteuersatz für Mini‑Jobs steigt von 2 % auf 5 %.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Jahr 2027 rechnet der Gesetzentwurf mit Mindereinnahmen von 4,515 Milliarden Euro, davon entfallen 1,91 Milliarden Euro auf den Bund. Im Jahr 2028 werden Mindereinnahmen von 6,02 Milliarden Euro erwartet, wobei 2,504 Milliarden Euro dem Bund zuzurechnen sind. Zusätzlich entstehen durch die Änderungen bei Sonn‑ und Feiertagszuschlägen Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen von rund 300 Millionen Euro pro Jahr.
Maßnahmen für digitale Infrastruktur
Ein besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab für Betreiber von Rechenzentren soll die Beteiligung der Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen erhöhen, um die Akzeptanz für die Ansiedlung und den Ausbau dieser für die digitale Infrastruktur Deutschlands unverzichtbaren Einrichtungen zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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