DE: Stromnetzbetreiber warnen vor Verzögerungen bei Verzicht auf Erdkabel
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat am 22. Juni 2026 in Berlin eine öffentliche Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die geplante Bevorzugung von Freileitungen gegenüber Erdkabeln, wobei die Betreiber vor erheblichen Genehmigungsverzögerungen und Kostensteigerungen warnten.
Bedenken der Netzbetreiber
Guido Hermeier von Amprion GmbH kritisierte den beabsichtigten Wechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitungen als „Nähmaschine“, die zu doppelten Prüfungen und erhöhten Genehmigungsrisiken führen könne. Er wies darauf hin, dass mehrfache Wechsel in räumlicher Nähe zu langwierigen Diskussionen mit Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit führen würden.
Kosten und Flächenbedarf
Ein Wechsel von einer Freileitung zu einem Erdkabel wurde mit 70 Millionen Euro beziffert und würde eine Fläche von etwa zwei Fußballfeldern für die technischen Einrichtungen benötigen. Diese Angaben unterstreichen die finanziellen Belastungen, die mit der Erdkabeloption verbunden sind.
Stellungnahmen weiterer Betreiber
Werner Götz von TransnetBW bezeichnete den Gesetzentwurf insgesamt als hochakzeptabel, betonte jedoch, dass die Ausnahmeregelung das Risiko birgt, Bauprojekte um bis zu zwei Jahre zu verzögern. Andreas Feicht von RheinEnergie AG bestätigte, dass Erdkabel deutlich teurer seien als Freileitungen und zudem eine kürzere Haltbarkeitsdauer aufweisen, was zu höheren Strompreisen führen könne.
Rechtliche und Genehmigungsaspekte
Christoph Riese von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten präsentierte einen Vergleich, wonach ein Wechsel von Erdkabel zu Freileitung die Inbetriebnahme in zwei untersuchten Projekten um vier bis sieben Jahre verzögern könne. Er wies zudem darauf hin, dass Angriffe auf Erdkabel schwieriger seien als auf Freileitungen, wodurch unterschiedliche Resilienz‑Profile entstehen.
Umwelt‑ und Akzeptanzfragen
Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen warnte, dass bereits begonnene Leitungsplanungen nicht umgekehrt werden sollten, da dies Unsicherheiten, Verzögerungen und Kostenerhöhungen nach sich ziehen würde. Sie betonte, dass ein Rückgriff auf Freileitungen in besonders belasteten Gebieten Akzeptanzprobleme hervorrufen könne; allein in Niedersachsen seien etwa 30 Projekte betroffen.
Finanzierung und Eigentumsdebatte
Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim wies darauf hin, dass private Finanzinvestoren Renditen von acht bis zehn Prozent fordern, während die öffentliche Hand nur einen Bruchteil dieser Kosten am Kapitalmarkt refinanzieren könne. Er schlug vor, die Übertragungsnetzbetreiber stärker in öffentliches Eigentum zu überführen, um die Netzentgelte zu begrenzen.
Ziele des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht vor, 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Hochspannungs‑Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen, 13 bestehende Vorhaben zu ändern und für 58 Vorhaben den vordringlichen Bedarf festzustellen, um den Ausbau schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter zu gestalten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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