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Strompreiskompensation im Fokus – Kleine Anfrage der Grünen
AI GENERATED 14.07.2026 16:30 Politik und Gesellschaft

Strompreiskompensation im Fokus – Kleine Anfrage der Grünen

Am 13. Juli 2026 hat die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie die Bundesregierung um Auskunft ĂĽber die zukĂĽnftige Ausgestaltung der staatlichen Strompreiskompensation…

Am 13. Juli 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie die Bundesregierung um Auskunft über die zukünftige Ausgestaltung der staatlichen Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen bittet.

Hintergrund der Anfrage

Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Beihilfe, die Unternehmen bei hohen Energiepreisen unterstützt und damit Wettbewerbsnachteile verhindern soll. Die Grünen wollen wissen, wie die Förderrichtlinie künftig gestaltet wird, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu sichern.

EU‑Emissionshandelssystem

Im Zuge des EU‑Emissionshandelssystems (EU‑ETS) wurden neue Sektoren wie die Kunststofferzeugung und die Herstellung von Basischemikalien einbezogen. Zusätzlich sind ab dem Jahr 2028 strengere Regeln für den Gebäude‑ und Verkehrssektor vorgesehen, was die Gesamtkosten für Energieverbrauch weiter erhöhen könnte.

Erwartete Antworten

Im Rahmen des anstehenden Review‑Prozesses des EU‑ETS soll die Bundesregierung darlegen, wie die Einnahmen aus dem Emissionshandel verwendet werden sollen, insbesondere im Hinblick auf die Strompreiskompensation. Die Parlamentarier erwarten zudem konkrete Angaben zur nationalen Ausgestaltung der Förderrichtlinie.

Die Fraktion erwartet, dass die Bundesregierung bis zum nächsten regulären Sitzungsintervall des Bundestages Stellung nimmt, um die Auswirkungen auf die Industrie beurteilen zu können.

Die vorliegenden Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages, die am selben Tag veröffentlicht wurde.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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