Tausende Krebspatienten im Gazastreifen ohne Behandlung – begrenzte Öffnung des Rafah‑Grenzübergangs reicht nicht aus
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) warten über 18.000 Menschen im Gazastreifen, darunter rund 4.000 Kinder, auf eine medizinische Evakuierung ins Ausland, während die aktuelle Teilöffnung des Rafah‑Grenzübergangs den Bedarf bei weitem nicht deckt.
Ausmaß der Versorgungslücke
Lokale Gesundheitsorganisationen schätzen, dass etwa 11.000 Krebspatienten derzeit keine spezialisierte oder diagnostische Behandlung erhalten können. In den größten Krankenhäusern des Gebiets, insbesondere im Al‑Shifa‑Krankenhaus, herrschen chronische Medikamenten‑ und Geräteknappheit, sodass viele Patienten nur noch symptomatisch versorgt werden.
Persönliche Schilderungen
Munther Abu Foul, ein Patient im Al‑Shifa‑Krankenhaus, berichtet, dass täglich zwei bis drei Patienten in seinem Haus sterben. Er betont, dass er seit über zwei Jahren nicht aus dem Krankenhaus evakuiert werden konnte, weil die Grenzübergänge geschlossen blieben.
Wartezeiten und Todesfälle
Das UN‑Hilfswerk OCHA hat jüngst verzeichnet, dass das Gesundheitsministerium des Gazastreifens mehr als 1.200 Patiententodes registrierte, während Menschen auf eine Evakuierung warteten. Rund 4.000 Krebspatienten stehen weiterhin auf kritischen Wartelisten, ohne Aussicht auf Behandlung.
WHO‑Unterstützung und Grenzen
Die WHO unterstützt die Evakuierung von Patienten und Begleitpersonen, fokussiert auf sichere Transporte. Trotz dieser Bemühungen übersteigt die Zahl der benötigten Evakuierungen das aktuelle Kapazitätsangebot bei weitem.
Appell an die internationale Gemeinschaft
Betroffene und ihre Familien fordern ein umfassendes Öffnen der Grenzübergänge, um den Zugang zu lebensrettender Therapie zu ermöglichen. Sie appellieren an islamische, arabische und internationale Akteure, die humanitäre Lage zu berücksichtigen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von UN News, lizenziert unter Public Data / Terms of Use (Attribution Required). Quelle unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen internationalen Organisation.
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