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Technisches Hilfswerk fordert Unterlassung von LinkedIn-Beiträgen
AI GENERATED 29.07.2026 16:50 Recht, Staat und Institutionen

Technisches Hilfswerk fordert Unterlassung von LinkedIn-Beiträgen

Das Technische Hilfswerk hat in zwei Verfahren Unterlassungsansprüche gegen den sozialen Dienst LinkedIn geltend gemacht, weil dort Beiträge einer Privatperson veröffentlicht wurden, die nach Ansicht des Hilfswerks rechtswidrig…

Das Technische Hilfswerk hat in zwei Verfahren Unterlassungsansprüche gegen den sozialen Dienst LinkedIn geltend gemacht, weil dort Beiträge einer Privatperson veröffentlicht wurden, die nach Ansicht des Hilfswerks rechtswidrig seien. Die Bundesregierung bestätigte diese Vorgänge in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage.

Hintergrund

Die betroffenen Beiträge wurden von einer einzelnen Person auf LinkedIn veröffentlicht. Das Hilfswerk sah darin eine mögliche Verletzung der Störerhaftung, weil die Plattform nach seiner Auffassung nicht ausreichend gegen rechtswidrige Inhalte vorgegangen sei.

Rechtliche Grundlagen

Nach deutschem Recht kann ein Betreiber einer Online-Plattform für von Dritten veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht werden, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erlangt und nicht unverzüglich handelt. Das Technische Hilfswerk berief sich in den beiden Fällen auf diese Störerhaftung.

Kosten

Für die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche fielen insgesamt 17.308,55 Euro an. Diese Summe wurde von der Bundesregierung in der genannten Antwort ausgewiesen.

Verfahren

Die beiden Fälle wurden nicht vor Gericht verhandelt. Laut Auskunft der Bundesregierung waren die übrigen Bundesressorts und ihre nachgeordneten Behörden nicht in entsprechende juristische Schritte involviert.

Entscheidungsgrundlage

Die Bundesregierung betont, dass zukünftige rechtliche Schritte weiterhin im Einzelfall entschieden werden und dabei keine politischen Kriterien zugrunde gelegt werden.

Parlamentsanfrage

Die Informationen stammen aus der Antwort der Bundesregierung (21/7307) auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/6954) mit dem Titel „Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung“.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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