Deutschland: THW kann künftig bei Großveranstaltungen ohne Katastrophenlage unterstützen
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion klargestellt, dass das Technische Hilfswerk (THW) zur technischen Unterstützung bei der Absicherung kommunaler Großveranstaltungen eingesetzt werden kann, auch wenn keine Katastrophenlage vorliegt.
Antwort der Bundesregierung
Die Antwort (Dokument 21/6287) bezieht sich auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument 21/6093) und erläutert, dass das THW im Rahmen der Amtshilfe grundsätzlich Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr erbringen kann.
Rechtlicher Rahmen
Gemäß den Bestimmungen zur Amtshilfe kann das THW ergänzend zu den örtlichen Ressourcen der anfordernden Stellen, etwa der Feuerwehr, tätig werden. Die Maßnahme gilt als Unterstützung der Gefahrenabwehr und ist nicht an das Vorliegen einer Katastrophenlage gebunden.
Konkrete Unterstützungsleistungen
Als Beispiele nennt die Bundesregierung das Ausleuchten von Arbeitsstellen und Bereitstellungsräumen sowie die Sicherstellung der Stromversorgung für Einrichtungen der Gefahrenabwehr, etwa Behandlungs‑ oder Betreuungsplätze. Darüber hinaus leistet das THW Führungsunterstützung in der Einsatzleitung, im Fernmeldebetrieb, bei der Führung von Bereitstellungsräumen und in der Fachberatung.
Bedeutung für Kommunen
Durch die Möglichkeit, THW‑Ressourcen im Rahmen der Amtshilfe zu nutzen, erhalten kommunale Behörden zusätzliche Kapazitäten, um Großveranstaltungen sicher zu betreiben und lokale Einsatzkräfte zu entlasten.
Weiterführende Informationen
Die Bundesregierung betont die Bereitschaft, weitere Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Amtshilfe zu prüfen. Weitere Details sind im Pressedienst des Deutschen Bundestages einsehbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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