Ein Trauerstaatsakt für die verstorbene Prof. Dr. Rita Süssmuth wird am 24. Februar 2026 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages abgehalten. Der Akt beginnt um 12 Uhr und endet voraussichtlich um 13.30 Uhr.
Akkreditierungspflicht für Pressevertreter
Pressevertreter, die über den Trauerstaatsakt berichten möchten, benötigen sowohl eine gültige Presseakkreditierung des Deutschen Bundestages als auch eine Sonderakkreditierung. Die Sonderakkreditierung ist zwingend bis zum Ende des Aktes erforderlich.
Frist für die Sonderakkreditierung
Die Anmeldung zur Sonderakkreditierung muss bis spätestens Mittwoch, den 18. Februar 2026, 15 Uhr per E‑Mail an akkreditierung@bundestag.de erfolgen. Erforderliche Angaben sind Vor‑ und Nachname, Geburtsdatum, beauftragendes Medium bzw. Redaktion sowie die Funktion (Redaktion, Kamera‑Technik oder Fotograf).
Abholung der Sonderakkreditierung
Die Sonderakkreditierung kann in der Ausweisstelle des Deutschen Bundestages, Wilhelmstraße 65, Raum E 13, 10117 Berlin, abgeholt werden. Abholzeiten sind Montag, 23. Februar 2026, 8–13 Uhr und 14–16 Uhr sowie Dienstag, 24. Februar 2026, 8 Uhr bis Veranstaltungsbeginn.
Kurzzeitakkreditierung für fehlende Grundakkreditierung
Pressevertreter, die keine gültige Grundakkreditierung besitzen, können einen Antrag zur Kurzzeitakkreditierung über das bereitgestellte PDF‑Formular unter https://www.bundestag.de/resource/blob/190188/5a116aaef16bf2d4779b9b1a5b182f58/akkreditierung.pdf einreichen.
Weitere Informationen
Details zur ökumenischen Heiligen Messe in der St. Hedwigs‑Kathedrale (Beginn 10 Uhr) sowie zum Zutritt zur Fraktionsebene am 24. Februar finden sich in der Pressemitteilung vom 11. Februar unter https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260211-trauerstaatsakt-1145848.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
