UN‑Komitee ruft zu erneuter Zwei‑Staaten‑Lösung auf
Eröffnung und zentrale Forderung
Das UN‑Komitee für die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes hat am 3. Februar 2026 seine Sitzung eröffnet und erneut die Notwendigkeit einer Zwei‑Staaten‑Lösung betont, während die Lage im Gazastreifen als „perilös fragil“ bezeichnet wurde.
Warnungen des Generalsekretärs
Der Generalsekretär António Guterres warnte, dass die Bedingungen vor Ort nach wie vor sehr instabil seien und forderte ein politisches Vorgehen zur Beendigung des Konflikts. In seiner Rede verwies Guterres auf die anhaltende humanitäre Notlage, nannte steigende Vertreibungen und Gewalt durch Siedler im Westjordanland sowie die Zerstörung von Wohngebäuden. Im Jahr 2025 seien mehr als 37.000 Palästinenser aus ihren Häusern vertrieben worden.
Position des Komitees
Der Vorsitzende des Komitees, Koly Seck, Botschafter Senegals bei den Vereinten Nationen, erklärte, dass das Gremium seine Arbeit mit Verantwortung und Ausdauer fortsetzen werde, um internationalen Druck für eine politische Lösung aufrechtzuerhalten. Der ständige Beobachter der Palästinensischen Staat, Riyad Mansour, begrüßte die fortgesetzte Arbeit des Komitees, forderte ein dauerhaftes Waffenstillstandsabkommen, uneingeschränkten humanitären Zugang nach Gaza und die Rechenschaftspflicht für Verstöße gegen das Völkerrecht.
Mandat und Arbeitsweise
Das Komitee, das 1975 von der UN‑Generalversammlung eingerichtet wurde, berät jährlich über die Rechte des palästinensischen Volkes, koordiniert Advocacy, internationale Treffen und Kapazitätsaufbau und berichtet an die Generalversammlung.
Unterstützung für UNRWA
Guterres bekräftigte zudem die Unterstützung für das UN‑Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) und betonte die Unverletzlichkeit von UN‑Einrichtungen sowie den Schutz des UN‑Personals.
Ausblick auf die Zwei‑Staaten‑Lösung
Abschließend verwies das Komitee auf die Notwendigkeit, die vorgezeichneten Grenzen von vor 1967 als Basis für einen souveränen palästinensischen Staat zu erhalten, wobei Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten fungieren solle.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Vereinte Nationen, lizenziert unter Public Data / Terms of Use (Attribution Required). Quelle unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen internationalen Organisation.
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