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UN-Menschenrechtschef kritisiert neue türkische Regelungen für Kinderdelikte
AI GENERATED 13.08.2026 19:00 Recht, Staat und Institutionen

UN-Menschenrechtschef kritisiert neue türkische Regelungen für Kinderdelikte

Der UN-Menschenrechtschef Volker Türk hat am Donnerstag die am Samstag vom türkischen Parlament verabschiedete Änderung des Kinderschutzgesetzes scharf kritisiert. Die Neuregelung erlaubt Richtern, lebenslange Freiheitsstrafen für jugendliche Straftäter…

Der UN-Menschenrechtschef Volker Türk hat am Donnerstag die am Samstag vom türkischen Parlament verabschiedete Änderung des Kinderschutzgesetzes scharf kritisiert. Die Neuregelung erlaubt Richtern, lebenslange Freiheitsstrafen für jugendliche Straftäter im Alter von 15 bis 18 Jahren zu verhängen und schreibt die Unterbringung in geschlossenen Jugendanstalten vor.

Änderungen am Kinderschutzgesetz

Die Gesetzesänderung erweitert die Strafrahmen für schwere Vergehen, lässt Richter altersbasierte Strafminderungen bei vorsätzlicher Tötung oder schwerer Körperverletzung nicht mehr anwenden und verpflichtet die Unterbringung von jugendlichen Straftätern in geschlossenen Institutionen anstelle von erzieherisch ausgerichteten Bildungszentren.

Reaktionen des UN-Menschenrechtschefs

Volker Türk erklärte, dass einige Vorschläge positiv seien, etwa die bessere Koordination zwischen Kinderschutz‑ und Bildungsdiensten sowie die Verhinderung des Zugangs zu Schusswaffen für Kinder. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass andere Bestimmungen „ernste Menschenrechtsbedenken“ hervorrufen, insbesondere die Möglichkeit lebenslanger Haft für Minderjährige.

Rehabilitationsaspekt

Der UN‑Vertreter kritisierte die verpflichtende Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen, weil sie von der bisherigen Praxis abweicht, Jugendliche in erzieherischen Einrichtungen zu betreuen. Er betonte, dass das Justizsystem sowohl Verantwortung als auch Rehabilitation gewährleisten müsse und individuelle Unterstützung sowie Reintegration in die Gesellschaft ermöglichen solle.

Internationale Rechtsgrundlage

Gemäß Artikel 37 der UN‑Kinderrechtskonvention von 1989 darf die Festnahme, Inhaftierung oder Haft von Kindern nur als letztes Mittel und für die kürzest mögliche Dauer erfolgen. Die Türkei trat der Konvention 1990 bei und ratifizierte sie 1994, hat jedoch bislang keine verbindliche Interpretation von Artikel 37 veröffentlicht.

Aufruf zur Gesetzesanpassung

Volker Türk forderte die türkische Regierung auf, das Gesetz so zu ändern, dass alle Bestimmungen vollständig mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, insbesondere den Kinderrechten, in Einklang stehen.

Frühere Bedenken der UN

Die Vereinten Nationen haben bereits Bedenken gegenüber willkürlichen Verhaftungen unter der Präsidentschaft von Recep Tayyip Erdoğan geäußert, unter anderem im Zusammenhang mit der Festnahme des Oppositionspolitikers Ekrem İmamoğlu und seiner Unterstützer.

Ausblick

Die UN wird die Umsetzung der Gesetzesänderung beobachten und betont, dass die Einhaltung der Kinderrechtskonvention für die Gewährleistung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit von zentraler Bedeutung sei.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Vereinte Nationen, lizenziert unter Public Data / Terms of Use (Attribution Required). Quelle unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen internationalen Organisation.

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