Sonstige: UN warnt vor Anstieg von Hinrichtungen in Iran
Zunahme von Hinrichtungen
Der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk hat am Mittwoch alarmiert, dass seit März 2026 in Iran ein deutlicher Anstieg von Hinrichtungen und Todesurteilen zu verzeichnen sei. In seiner Erklärung forderte er die iranischen Behörden auf, alle Vollstreckungen sofort auszusetzen und Schritte in Richtung Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen.
Statistische Angaben
Seit dem 19. März 2026 wurden nach Angaben des Kommissars mindestens 56 Personen wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit hingerichtet. Davon standen 27 Fälle im Zusammenhang mit Protesten zu Beginn des Jahres. Zusätzlich befinden sich über 100 weitere Personen laut UN-Informationen in einer kritischen Lage, in der eine Vollstreckung droht.
Hintergrund der Proteste
Ende 2025 entluden sich landesweite Unruhen, ausgelöst durch wirtschaftliche Not, stark steigende Inflation und weit verbreitete Engpässe. Die anschließende Niederschlagung führte zu tausenden Todesopfern, zahlreichen Festnahmen und einem monatelangen Internetausfall, was die Situation weiter verschärfte.
UN-Mission und Appelle
Eine unabhängige UN-Faktenmission forderte im vergangenen Monat die iranischen Behörden auf, die Hinrichtungen von zehn Männern, die an Protesten in Isfahan teilgenommen hatten, zu stoppen. Die Mission verurteilte zudem die am 19. Juli vollzogenen Hinrichtungen von zwei weiteren Personen, die in demselben Verfahren verurteilt worden waren.
Vorwürfe von Folter und Misshandlung
Der Kommissar wies darauf hin, dass Geständnisse häufig unter Folter oder anderer Misshandlung erlangt worden seien. Zudem bestünden schwerwiegende Verstöße gegen das Rechtsverfahren, darunter ungerechte Prozesse, öffentliche Vollstreckungen und Todesurteile nach kurzen, geschlossenen Anhörungen.
Mangel an fairem Verfahren
„Der anhaltende Mangel an Garantien eines fairen Prozesses ist zutiefst beunruhigend“, so der UN-Menschenrechtskommissar. Er betonte, dass einige Urteile bereits Wochen nach der Festnahme vollstreckt worden seien. In einem dokumentierten Fall wurden 12 Angeklagte nach einer dreistündigen, geschlossenen Verhandlung zum Tode verurteilt.
Abschließende Bewertung
„Die Todesstrafe ist unvereinbar mit dem Recht auf Leben und mit der Menschenwürde“, erklärte Volker Türk. „Eine solche Bestrafung hat in unserer Welt keinen Platz.“Dieser Bericht basiert auf Informationen von Vereinte Nationen, lizenziert unter Public Data / Terms of Use (Attribution Required). Quelle unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen internationalen Organisation.
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