Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Reform des Unterhaltsvorschusses mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Vorschlag der Linken
Die Linke kritisierte, dass das Unterhaltsvorschussgesetz derzeit viele Berechtigte nicht erreiche. Der Entwurf sah vor, das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und die Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf Jahre abzuschaffen. Außerdem sollte das Höchstalter für den Anspruch von 18 auf 25 Jahre angehoben werden.
Reaktionen der Fraktionen
Die Union betonte, dass der Unterhaltsvorschuss keine Sozialleistung, sondern eine staatliche Ausgleichszahlung sei, die angesichts der ausgeweiteten Regelung von 2017 finanziell belastend sei. Die SPD wies auf eine Gerechtigkeitslücke hin und erinnerte daran, dass im Koalitionsvertrag bereits vereinbart sei, nur die Hälfte des Kindergeldes zu verrechnen. Die Grünen kritisierten die geplanten Einschränkungen für Alleinerziehende und verwiesen auf deren strukturelle Benachteiligung.
Standpunkt der Linken
Die Linke argumentierte, dass Alleinerziehende nicht weiter in Armut getrieben werden dürfe und dass die aktuelle Regelung sie bestrafe, wenn der andere Elternteil nicht zahle. Der Gesetzentwurf forderte daher eine umfassendere finanzielle Absicherung.
Diskussion über Rückgriffquote
Im Rahmen der Debatte wurde ebenfalls die unterschiedliche Rückgriffquote in den Bundesländern thematisiert. Die Fraktionen diskutierten mögliche Maßnahmen zur Angleichung und zur Erhöhung der Quote.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung verwies in ihrer Stellungnahme auf die angespannte Haushaltslage und betonte, dass fiskalische Grenzen bei der Umsetzung der geforderten Reformen zu berücksichtigen seien.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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