Neue Zölle und geänderte Produktpalette
Die Vereinigten Staaten haben am 15. September 2026 zusätzliche Antidumpingzölle von bis zu 50 % auf ausgewählte kanadische Automobilprodukte wieder in Kraft gesetzt und gleichzeitig den Geltungsbereich für andere Produkte aufgehoben. Ziel ist, die von kanadischen Maßnahmen verursachten Nachteile für den US‑Handel auszugleichen.
Hintergrund der Maßnahme
Im Juli 2026 hatte der Präsident in Proklamation 11048 wegen einer angeblichen Diskriminierung kanadischer Fahrzeugtarife gegenüber US‑Exporten bereits 50 %ige Zusatzzölle eingeführt. Diese Maßnahme beruhte auf der Annahme, dass kanadische Regelungen US‑Hersteller im Vergleich zu anderen Ländern benachteiligen.
Vorübergehende Aussetzung und deren Ende
Eine dreitägige Aussetzung dieser Zölle wurde im August 2026 durch Proklamation 11056 gewährt, nachdem Kanada eine Verpflichtung zur Beseitigung der beanstandeten Diskriminierung ausgesprochen hatte. Als Kanada die Zusage zurückzog, endete die Aussetzung am 22. August 2026 und die ursprünglichen Zölle traten wieder in Kraft.
Entscheidung zur Anpassung des Geltungsbereichs
Nach eingehender Beratung durch hochrangige Beamte der Exekutive wurde festgestellt, dass eine Modifikation des betroffenen Produktkreises die Handelsnachteile weiterhin mindern und zugleich das öffentliche Interesse besser bedienen würde. Die Beamten betonten, dass die Anpassung im Einklang mit den Interessen der Vereinigten Staaten stehe.
Konkrete Änderungen im Zolltarif
Gemäß Anhang I Teil A bleiben bestimmte kanadische Produkte von den 50‑prozentigen Zusatzzöllen betroffen, während Produkte aus Anhang I Teil B von diesen Zöllen ausgenommen werden. Die Änderungen gelten für Waren, die ab dem 15. September 2026 zur Einfuhr bestimmt sind.
Umsetzung und rechtliche Grundlage
Der Zolltarifplan (HTSUS) wird entsprechend Anhang II angepasst. Die jeweiligen Ministerien und Behörden, insbesondere das US‑Zoll- und Grenzschutzamt in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, dem Handelsministerium und dem US‑Handelsvertreter, erhalten die Befugnis, die notwendigen Regelungen zu erlassen. Die Maßnahme stützt sich auf Abschnitt 338 des Tariff Act von 1930 sowie Abschnitt
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