Hintergrund der Untersuchungen
Am 12. März 2026 hat der US-Handelsvertreter gemäß Abschnitt 301 des Trade Act of 1974 Untersuchungen gegen 60 Wirtschaftspartner eingeleitet, um zu prüfen, ob diese keine wirksamen Verbote für die Einfuhr von Waren mit Zwangsarbeit besitzen und damit den US‑Handel unangemessen belasten. Die Untersuchung richtet sich nach 19 U.S.C. 2411(b)(1).
Ermittelte Wirtschaftspartner
Zu den betroffenen Wirtschaftspartnern zählen Algerien, Angola, Argentinien, Australien, die Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Brasilien, Kambodscha, Kanada, Chile, China, Kolumbien, Costa Rica, die Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten, El Salvador, die Europäische Union, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong, Indien, Indonesien, Irak, Israel, Japan, Jordanien, Kasachstan, Kuwait, Libyen, Malaysia, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Nicaragua, Nigeria, Norwegen, Oman, Pakistan, Peru, die Philippinen, Katar, Russland, Saudi‑Arabien, Singapur, Südafrika, Südkorea, Sri Lanka, die Schweiz, Taiwan, Thailand, Trinidad und Tobago, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich, Uruguay, Venezuela und Vietnam.
Vorgeschlagene Zölle
Der Handelsvertreter schlägt für die meisten Wirtschaftspartner einen zusätzlichen Abschnitt‑301‑Zoll von 12,5 % ad valorem vor. Für Länder, die zwar ein Verbot für Zwangsarbeitswaren haben, dieses aber noch nicht wirksam durchsetzen (Kanada, Ecuador, die Europäische Union, Indonesien, Mexiko, Pakistan) sowie für Wirtschaftspartner mit bestehenden Verpflichtungen im Rahmen von Handelsabkommen (Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Indonesien, Malaysia, Taiwan) und für das Vereinigte Königreich, das ein Teilregime betreibt, wird ein ermäßigter Satz von 10 % vorgesehen. Zusätzlich soll ein Textil‑Mechanismus eingeführt werden, der ein begrenztes Kontingent an Bekleidungs‑ und Textilwaren zu einem Nulltarif zulässt.
Öffentliche Konsultation
Die Behörde des US-Handelsvertreters lud interessierte Personen zu Kommentaren ein und hielt öffentliche Anhörungen am 7., 8. und 9. Juli 2026 ab. Dabei gingen über 1 600 schriftliche Kommentare ein, und mehr als 100 Zeugen äußerten sich während der Anhörungen.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Der Handelsvertreter prüfte die eingegangenen Stellungnahmen und empfahl Ausnahmen für bestimmte Produkte, etwa Rohstoffe, deren Wegfall die heimische Versorgung gefährden könnte, oder Güter, deren Import zu umfassenden Störungen der Wirtschaft führen würde. Für Waren aus der EU, Japan, Südkorea, der Schweiz und Taiwan sollen die Abschnitt‑301‑Zölle netto der Meistbegünstigten‑Klausel (MFN) berechnet werden, um bestehende Handelsabkommen zu berücksichtigen. Die Einrichtung von Tarif‑Quote‑Regimen (TRQs) für ausgewählte Textil‑ und Bekleidungswaren soll bis zum 1. September 2026 realisierbar sein.
Weitere Entwicklungen
Nach Veröffentlichung der Feststellungen haben einige Wirtschaftspartner (Kambodscha, Guatemala, Honduras, Indien, Sri Lanka, Trinidad und Tobago) neue Verbote eingeführt oder Verpflichtungen im Rahmen von Handelsabkommen übernommen (Jordanien). Für diese Länder wird ein ermäßigter Zoll von 10 % empfohlen, um die Durchsetzung der Verbote weiter zu fördern. Dieser Bericht basiert auf Informationen von White House, lizenziert unter Public Domain (U.S. Government Work).
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