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USA startet neues Programm zur Zusammenarbeit mit Privatsektor gegen transnationale Cyberkriminalität
AI GENERATED 13.08.2026 01:00 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

USA startet neues Programm zur Zusammenarbeit mit Privatsektor gegen transnationale Cyberkriminalität

Zielsetzung des ProgrammsDie US‑Regierung hat ein Kooperationsprogramm ins Leben gerufen, das private Unternehmen in die Bekämpfung von transnationalen, cyber‑aktivierten kriminellen Organisationen einbinden soll. Ziel ist es, die Innovationskraft…

Zielsetzung des Programms

Die US‑Regierung hat ein Kooperationsprogramm ins Leben gerufen, das private Unternehmen in die Bekämpfung von transnationalen, cyber‑aktivierten kriminellen Organisationen einbinden soll. Ziel ist es, die Innovationskraft der amerikanischen Wirtschaft zu nutzen, um Betrug, Cyberangriffe und andere Bedrohungen für Bürger und Wirtschaft zu reduzieren.

Rechtliche Grundlage

Das Vorhaben stützt sich auf die Executive Order 14390 vom 6. März 2026, die bereits Maßnahmen gegen Cyberkriminalität festlegte. Das neue Memorandum erweitert diese Vorgaben, indem es die Einbindung von Unternehmen ausdrücklich erlaubt und deren Aktivitäten unter staatlicher Aufsicht stellt.

Struktur und Aufsicht

Das National Coordination Center (NCC) ist für die Einrichtung, Verwaltung und Überwachung des Programms verantwortlich. Zwei Co‑Executive Directors – einer vom Justizministerium und einer vom Heimatschutzministerium – koordinieren die Genehmigung von Cyber‑Operationen. Sie dürfen jedoch keine Maßnahmen mit „kritischen Ergebnissen“ freigeben, die im Memorandum definiert sind.

Teilnahmebedingungen für Unternehmen

Unternehmen, die am Programm teilnehmen wollen, müssen Verträge mit dem Justiz- oder Heimatschutzministerium abschließen. Diese Verträge enthalten strenge Vetting‑Kriterien, technische Mindeststandards, Sicherheitsanforderungen und die Verpflichtung, alle geschäftlichen Beziehungen offenzulegen. Zusätzlich wird von den Unternehmen ein Sicherheitsbond von mindestens einer Million US‑Dollar verlangt, der bei Vertragsverstößen einbehalten wird.

Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren

Teilnehmende Unternehmen dürfen Informationsaustauschverträge mit anderen privaten Firmen sowie mit Bundes‑, Landes‑, Kommunal‑ und Stammesbehörden schließen. Durch diese Vernetzung sollen Bedrohungsdaten aus regulären Geschäftsaktivitäten in operative Cyber‑Maßnahmen überführt werden.

Umsetzungsfristen und Berichtspflichten

Innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten müssen die Program Executive Directors gemeinsam mit dem Heimatschutzrat Betriebsverfahren festlegen. Diese Verfahren regeln die Auswahl von Unternehmen, die Erstellung von Operationspaketen, die Zielidentifikation und die Berichterstattung. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Berichte über ihre Aktivitäten und die Auswirkungen auf ausländische kriminelle Netzwerke zu liefern, um die Transparenz für das NCC zu gewährleisten.

Internationale und rechtliche Rahmenbedingungen

Alle Maßnahmen des Programms müssen im Einklang mit der US‑Verfassung, dem Strafgesetzbuch (insbesondere § 1030 Titel 18) und den internationalen Verpflichtungen der USA stehen. Das Memorandum betont, dass die Operationen ausschließlich gegen ausländische, cyber‑aktivierte kriminelle Organisationen gerichtet sind und keine US‑Einrichtungen oder -Personen betreffen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von White House, lizenziert unter Public Domain (U.S. Government Work).

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