USA und Israel verlängern zollfreie Handelsbedingungen für Agrarprodukte bis Ende 2026
Neues Abkommen und sofortige Wirkung
Am 1. Dezember 2025 haben die Vereinigten Staaten und Israel ein Abkommen unterzeichnet, das dauerhafte Änderungen am US‑Israel‑Freihandelsabkommen von 2004 vorsieht. Der Präsident hat daraufhin per Proklamation bestimmt, dass die zollfreie Einfuhr ausgewählter israelischer Agrarprodukte bis zum 31. Dezember 2026 fortbesteht. Die Bestimmungen finden sich in Anhang I der Proklamation.
Historischer Rahmen des Freihandels
Das Grundgerüst für die Handelsbeziehung bildet das 1985 geschlossene Abkommen über die Einrichtung einer Freihandelszone (USIFTA), das vom Kongress im US‑Israel‑Freihandelsabkommen‑Umsetzungsgesetz von 1985 ratifiziert wurde. Abschnitt 4(b) dieses Gesetzes erlaubt dem Präsidenten, bei Bedarf Zölle zu ändern, auszusetzen oder beizubehalten, um die gegenseitigen Vorteile zu wahren.
Frühere Verlängerungen
Seit 2008 haben die USA und Israel jährlich die Laufzeit des Jahresabkommens von 2004 um ein weiteres Jahr verlängert. Diese Verlängerungen erfolgten durch Proklamationen, zuletzt Proklamation 10875 vom 20. Dezember 2024, und betrafen jeweils die Anpassung des Harmonisierten Tariff Schedules (HTSUS) für die vereinbarten Agrarprodukte.
Rechtliche Grundlage der aktuellen Entscheidung
Der Präsident beruft sich erneut auf Abschnitt 4(b) des USIFTA‑Umsetzungsgesetzes, um die Notwendigkeit zu begründen, die bestehenden zollfreien Regelungen beizubehalten. Die aktuelle Proklamation stellt damit die Fortführung der bereits bestehenden Handelsvorteile sicher und legt gleichzeitig die Grundlage für die geplanten dauerhaften Änderungen.
Auswirkungen für den Handel
Durch die Fortführung der zollfreien Einfuhr erhalten israelische Produzenten weiterhin privilegierten Zugang zum US‑Markt. Die genauen Mengen und Produktkategorien sind in Anhang I festgelegt und betreffen unter anderem Obst, Gemüse und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zuvor unter die Freihandelsbedingungen fielen.
Parallele Regelungen in anderen Freihandelsabkommen
Ähnliche Mechanismen zur Anpassung des HTSUS wurden bereits im Rahmen des US‑Singapur‑Freihandelsabkommens (2003) und des US‑Korea‑Freihandelsabkommens (2007) eingesetzt. Dort wurden ebenfalls Proklamationen genutzt, um technische Änderungen und Korrekturen im Zolltarif vorzunehmen.
Aussage des Präsidenten
Der Präsident erklärte, dass die Verlängerung und die geplanten dauerhaften Änderungen „die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Israel stärken und den amerikanischen Verbrauchern Zugang zu hochwertigen Agrarprodukten sichern“ würden.
Ausblick
Die aktuelle Regelung bleibt bis Ende 2026 gültig. Beide Seiten haben angekündigt, die weiteren Verhandlungen für eine mögliche langfristige Neugestaltung des Freihandelsabkommens fortzusetzen, um die Handelsbeziehungen weiter zu vertiefen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von White House, lizenziert unter Public Domain (U.S. Government Work).
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