Der Deutsche Bauernverband hat im Jahr 2023 im Rahmen einer Verbändeabfrage einen Vorschlag zur Bürokratieentlastung eingereicht, der die Zertifizierung von Biogasanlagen vereinfachen soll. Die Bundesregierung beantwortete im April 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion und bestätigte, dass der Vorschlag bereits im Mai 2024 umgesetzt wurde.
Hintergrund des Antrags
Im eingereichten Vorschlag 35106 forderte der Verband eine Ausweitung der Ausnahme von der Zertifizierungspflicht, die bislang nur Anlagen mit Anschluss an ein öffentliches Niederspannungsnetz betraf. Zudem wurde eine Anpassung der Elektronische‑Eigenschaften‑Nachweis‑Verordnung (NELEV) verlangt.
Umsetzung im Zertifizierungspaket
Im Mai 2024 integrierte die Bundesregierung im Zuge des Zertifizierungspakets eine bereits in der NELEV enthaltene Ausnahme und weitet sie auf alle Biogasanlagen aus, unabhängig vom Netzanschluss. Damit entfällt für zahlreiche Anlagen die bisherige Zertifizierungspflicht.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Regierung erklärte, dass die Maßnahme dem Ziel der Bürokratieentlastung entspreche und den Vorschlag 35106 vollständig umsetze. In der offiziellen Antwort wurde betont, dass die Regelung die administrative Belastung der Betreiber reduziere.
Erwartete Auswirkungen
Durch die erweiterte Ausnahme sollen Landwirte und Betreiber von Biogasanlagen geringere Kosten und weniger Aufwand bei der Zertifizierung haben. Experten gehen davon aus, dass die Maßnahme die Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien stärken könnte.
Weiteres Vorgehen
Der Deutsche Bauernverband plant, die Umsetzung zu beobachten und gegebenenfalls weitere Anpassungen zu fordern. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Entwicklung zu evaluieren und bei Bedarf nachzusteuern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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