Im Jahr 2025 sind dem Staat rund 23 Millionen Euro durch verjährte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB entgangen. Die betroffenen Forderungen belaufen sich auf etwa 6.200 Einzelfälle.
Verlust durch Verjährung
Die Angaben stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion. Die Zahlen verdeutlichen, dass verjährte Ordnungsgelder zu erheblichen Einnahmeausfällen führen.
Ausblick auf weitere Verjährungen
Bis Ende Juni 2026 werden voraussichtlich weitere rund 3.400 Forderungen im Gesamtvolumen von 11,1 Millionen Euro verjähren.
Einnahmen aus Ordnungsgeldverfahren
Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen aus den vom Bundesamt für Justiz (BfJ) verantworteten Ordnungsgeldverfahren auf rund 127,2 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2026 betrugen sie 59,5 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind auch Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten.
Verfahren und festgesetzte Ordnungsgelder 2025
Das BfJ leitete im Jahr 2025 etwa 300.000 Ordnungsgeldverfahren ein und setzte rund 86.500 Ordnungsgelder fest.
Entwicklung bis Juni 2026
Bis Ende Juni 2026 waren bereits rund 248.900 Verfahren eingeleitet und 42.600 Ordnungsgelder festgesetzt worden.
Die Zahlen geben Aufschluss über das Ausmaß der durch Verjährung entgangenen Einnahmen sowie über die aktuelle Belastung der Justizbehörde.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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