Deutschland: Versicherungssektor soll krisenfester werden
Am 19. Juni 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU‑Richtlinien 2025/1 und 2025/2 eingebracht, mit dem Ziel, den Versicherungssektor widerstandsfähiger gegenüber Krisen zu machen und seine Funktion als langfristiger Kapitalgeber zu stärken.
Ziele des Gesetzentwurfs
Die Richtlinie 2025/1 führt erstmals europäische Vorgaben für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen ein, um den Schutz von Versicherungsnehmern, die Realwirtschaft und die Finanzstabilität im Krisenfall zu verbessern.
Umsetzung der EU‑Richtlinien
Die Richtlinie 2025/2 ersetzt die bisherige Richtlinie 2009/138/EG und soll die Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich vertiefen, indem sie mehr Spielräume für die Kapitalanlage der Versicherer schafft und die langfristige Ausrichtung des Geschäfts berücksichtigt.
Auswirkungen auf kleine Versicherungsunternehmen
Beide Richtlinien müssen bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umgesetzt werden und gelten ab dem 30. Januar 2027. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen künftig Erleichterungen bei der Berichterstattungspflicht automatisiert werden.
Aufsicht und Abwicklung
Weitere Vorgaben betreffen die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Einführung neuer makroprudenzieller Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und die intensivere Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Die Verantwortung für die neue Abwicklungsbehörde soll bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen, um vorhandene Aufsichtsdaten zu nutzen und Synergien mit bestehenden Strukturen zu erzielen.
Reaktionen von Bundesrat und Regierung
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme betont, dass insbesondere kleine und mittlere Versicherungsunternehmen von bürokratischen Entlastungen profitieren sollten, und fordert eine Prüfung, ob der Gesetzentwurf diese Zielgruppe stärker berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung erklärt, dass sie keinen Anpassungsbedarf am Entwurf sieht und die vorgeschlagenen Maßnahmen als effektiv und bürokratiearm bewertet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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