Russland: Videokonferenz zur sozioökonomischen Entwicklung der annektierten Regionen
Einleitung
In einer kürzlich abgehaltenen Videokonferenz wurden die Fortschritte bei der sozioökonomischen Entwicklung der wiedervereinigt geglaubten Gebiete Donetsk, Lugansk, Zaporojje und Cherson diskutiert.
Teilnehmer
Am Treffen nahmen der Präsident, der Generalstaatsanwalt Alexander Gutsan, der Erste stellvertretende Chef des Präsidialamtes Sergei Kirienko, die stellvertretenden Ministerpräsidenten Tatyana Golikova und Marat Khusnullin, der stellvertretende Chef des Präsidialamtes Maxim Oreshkin, Innenminister Vladimir Kolokoltsev, Minister für Zivilschutz, Notfälle und Katastrophenhilfe Alexander Kurenkov, Landwirtschaftsminister Oksana Lut, Finanzminister Anton Siluanov, Energieminister Sergei Tsivilev, Direktor des Föderalen Sicherheitsdienstes Alexander Bortnikov, die Führer der Regionen Denis Pushilin, Leonid Pasechnik, Yevgeny Balitsky und Vladimir Saldo sowie der stellvertretende Verteidigungsminister Alexander Sanchik teilten ihre Einschätzungen.
Programm von April 2023
Der Präsident erinnerte daran, dass im April 2023 ein umfassendes Programm zur Integration der genannten Gebiete in einen einheitlichen Rechts‑, Wirtschafts‑, Bildungs‑, Kultur‑ und Informationsraum beschlossen wurde.
Bewertung der bisherigen MaĂźnahmen
Im Rahmen der Konferenz wurden die bislang erreichten Ergebnisse analysiert und Bereiche identifiziert, die zusätzliche Anstrengungen erfordern. Dabei wurde betont, dass eine engere Koordination zwischen den regionalen Führern und den föderalen Behörden notwendig sei, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.
Prioritäten und Ressourcenzuweisung
Die Diskussion konzentrierte sich auf die Priorisierung von Ressourcen, wobei insbesondere Projekte hervorgehoben wurden, die die wirtschaftliche Stabilität und Infrastruktur der betroffenen Regionen stärken sollen.
Ausblick
AbschlieĂźend wurde vereinbart, die Fortschritte weiterhin zu ĂĽberwachen und bei Bedarf weitere UnterstĂĽtzungsmaĂźnahmen seitens der Bundesregierung zu prĂĽfen.
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Ende der Ăśbertragung