Deutschland: Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes
Gesetzesvorhaben
Die Bundesregierung plant im Rahmen eines Gesetzentwurfs, der am 03.07.2026 vorgestellt wurde, die Einführung einer Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen. Der Entwurf hib 545/2026 ist das fünfte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und soll die Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Schlachten verbessern.
Hintergrund zum Tierschutz
Nach dem Tierschutzgesetz dürfen warmblütige Tiere nur geschlachtet werden, wenn sie vor dem Blutentzug betäubt wurden und bis zum Tod keine Wahrnehmung mehr haben. Eine unzureichende Betäubung kann zu erheblichen Schmerzen führen, weshalb der Entwurf die Risiken im Vorfeld der Betäubung und Tötung reduzieren will.
Aktuelle Kontrollen
Derzeit prüfen die zuständigen Behörden nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume von Schlachteinrichtungen. In großen Betrieben laufen gleichzeitig zahlreiche Prozesse mit lebenden Tieren, was die Wirksamkeit der Kontrollen einschränkt.
Geplante Videoüberwachung
Der Entwurf sieht vor, dass in größeren Schlachthöfen eine technische Lösung mittels Videoüberwachung installiert wird. Die Aufnahmen ermöglichen es den Behörden, nicht nur aktuelle Vorgänge, sondern auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren und relevante Ereignisse nachträglich zu sichten.
Durchsetzung und Sanktionen
Durch die Möglichkeit, Verstöße visuell zu dokumentieren, können die Behörden die einschlägigen Tierschutzvorschriften erforderlichenfalls durchsetzen und etwaige Rechtsverstöße sanktionieren. Zudem lässt sich prüfen, ob die Anwesenheit des amtlichen Personals die Abläufe beeinflusst.
Geltungsbereich
Die Neuregelungen gelten für Betriebe, die laut EU-Verordnung 1099/2009 jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel bzw. Kaninchen schlachten.
Legislative Verfahrensschritte
Der Gesetzentwurf wurde von der Ministerialdirektion für Ernährung und Landwirtschaft (MIS) eingereicht und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist Frank Bergmann, V.i.S.d.P., mit Redaktion von Lisa Brüßler und weiteren Mitarbeitenden.
Erwartete Wirkungen
Laut Angaben der Bundesregierung wird die Videoüberwachung die amtliche Überwachung erleichtern, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften stärken und langfristig das Wohlbefinden der Tiere verbessern.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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