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Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Rechtsextremen und Reichsbürgern 2024
AI GENERATED 26.08.2026 12:30 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Rechtsextremen und Reichsbürgern 2024

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 meldete die Bundesregierung, dass 1.120 rechtsextremistische Personen, 357 Reichsbürger und Selbstverwalter sowie 37 Personen des "Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" waffenrechtliche Erlaubnisse besaßen. Hintergrund der Auskunft Die Zahlen stammen…

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 meldete die Bundesregierung, dass 1.120 rechtsextremistische Personen, 357 Reichsbürger und Selbstverwalter sowie 37 Personen des „Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ waffenrechtliche Erlaubnisse besaßen.

Hintergrund der Auskunft

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die am 21. Juli 2026 veröffentlicht wurde.

Bestand der Erlaubnisse zum Jahresende

Der gemeldete Bestand umfasst insgesamt 1.514 Personen, die zum genannten Stichtag legal Waffen führen durften. Die Aufschlüsselung unterscheidet zwischen rechtsextremistischen Akteuren, Reichsbürgern / Selbstverwaltern und Personen, die wegen verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates beobachtet werden.

Entziehungen im Jahr 2024

Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 wurden laut Angaben der Bundesregierung 157 rechtsextremistische Personen, 191 Reichsbürger und Selbstverwalter sowie 12 Personen des genannten Spektrums entweder waffenrechtlich entzogen oder haben ihre Erlaubnis im Zusammenhang mit einer behördlichen Maßnahme freiwillig zurückgegeben.

Fehlende Daten für 2025

Für das Erhebungsjahr 2025 liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine Zahlen vor; die Bundesregierung wird diese nachträglich nachliefern.

Keine Aufschlüsselung nach Ländern

Eine Unterteilung der Daten nach den einzelnen Bundesländern erfolgt nicht, weil die föderale Ordnung eine einheitliche Auswertung verhindert, wie die Regierung erläutert.

Rechtlicher Rahmen

Waffenrechtliche Erlaubnisse werden nach dem deutschen Waffengesetz erteilt und können bei Vorliegen von sicherheitsrelevanten Gründen, insbesondere bei extremistischen Bestrebungen, widerrufen werden. Die Behörde prüft dabei sowohl die persönliche Eignung als auch das Vorliegen extremistischer Gesinnungen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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