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Wirtschaftsausschuss beschließt zwei öffentliche Anhörungen
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AI GENERATED 06.05.2026 • 14:55 Wirtschaft und Finanzen

Wirtschaftsausschuss beschließt zwei öffentliche Anhörungen

Zwei öffentliche Anhörungen zum Wirtschafts‑ und Energierecht wurden vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages beschlossen. Die erste Sitzung findet am Montag, den 18. Mai 2026, von 14.30 bis 16.00 Uhr statt, die zweite am Mittwoch, den 20. Mai 2026, von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Hintergrund der Ökodesign‑Regelungen

Im Rahmen der ersten Anhörung wird über das Gesetz zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung beraten (Dokument 21/5141). Ziel ist, die deutschen Vorschriften für nachhaltige Produkte zu aktualisieren, die Sichtbarkeit energieeffizienter Produkte zu erhöhen und die Marktüberwachung zu stärken.

Reform des Energiewirtschaftsgesetzes

Die zweite Anhörung behandelt die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas‑ und Wasserstoff‑Binnenmarktpakets (Dokument 21/5440). Die Reform soll das Gasleitungsnetz umbauen, die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln und einen regulierten Netzzugang für Wasserstoff analog zum Gassektor einführen, wobei Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen.

Zielsetzung und erwartete Effekte

Durch die Neuregelungen sollen nachhaltige Produkte gefördert, die Markttransparenz verbessert und die EU‑konforme Modernisierung der Gas‑ und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland ermöglicht werden. Gleichzeitig wird angestrebt, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Bereich energieeffizienter Technologien zu stärken.

Ablauf der Anhörungen

Beide Sitzungen sind öffentlich und bieten Interessierten die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen. Der Ausschuss wird die eingegangenen Beiträge prüfen und im Anschluss eine Stellungnahme zum jeweiligen Gesetzentwurf erarbeiten.

Weiteres Vorgehen

Nach Abschluss der Anhörungen wird der Ausschuss einen Bericht erstellen, der im Bundestag zur Diskussion gestellt wird. Auf Grundlage der Ergebnisse können weitere parlamentarische Schritte, einschließlich einer Abstimmung, eingeleitet werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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