Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat vier öffentliche Anhörungen für Ende Juni 2026 beschlossen, um mehrere Gesetzesentwürfe zu beraten, die den Ausbau der Stromnetze, die Gebäudemodernisierung und die Versorgungssicherheit betreffen.
Erste Anhörung: Stromnetzausbau
Am 22. Juni 2026 findet von 11:45 bis 13:15 Uhr die erste Anhörung statt. Der Ausschuss wird den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (Dokument‑Nr. 21/6128) beraten. Das Gesetz sieht vor, 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen und 13 bereits geplante Netzausbauvorhaben zu ändern. Insgesamt sollen 58 Vorhaben als vordringlich eingestuft werden, um den Ausbau zu beschleunigen.
Zweite Anhörung: Gebäudemodernisierung
Die zweite Sitzung am selben Tag von 13:30 bis 16:00 Uhr behandelt den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ (Dokument‑Nr. 21/6278). Der Gesetzentwurf soll das aktuelle Gebäudeenergiegesetz ablösen und die Vorgabe entfernen, dass neue Heizungen ab 2026 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Der Einbau von Gas‑ und Ölheizungen bleibt möglich, sofern sie schrittweise steigende Bio‑Quoten erhalten.
Oppositionsanträge
Im Rahmen der Gebäudemodernisierung werden drei Anträge der Opposition diskutiert: ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vermeidung einer Heizkostenfalle (Dokument‑Nr. 21/6006) sowie zwei Anträge der Linken – einer zum sofortigen Heizkostendeckel und Gasausstieg (Dokument‑Nr. 21/6019) und ein weiterer zum Recht auf bezahlbares und erneuerbares Heizen (Dokument‑Nr. 21/3910).
Dritte Anhörung: Versorgungssicherheit
Am 24. Juni 2026 von 8:00 bis 10:00 Uhr wird der Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom“ (Dokument‑Nr. 21/6279) beraten. Das Gesetz ermöglicht Ausschreibungen für Backup‑Kraftwerke, wobei bereits im September und Dezember 2026 zwei Runden geplant sind und eine dritte Runde für März 2027 vorgesehen ist. Unterschieden wird zwischen Ausschreibungen für Langzeit‑ und Erzeugungskapazitäten.
Vierte Anhörung: Elektromagnetische Verträglichkeit
Ein Termin für die Anhörung zum Gesetzentwurf, der die EU‑Richtlinien 2014/30, 2014/53 und 2024/2749 in das Elektromagnetische‑Verträglichkeit‑Gesetz sowie das Funkanlagengesetz überführt (Dokument‑Nr. 21/5439, 21/5876), steht noch aus. Ziel ist die Einführung von Mechanismen, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt‑Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Unterhaltungselektronik, Industrieanlagen, Mobiltelefonen und WLAN‑Geräten sicherstellen.
Livestream und weitere Informationen
Alle Anhörungen werden live über die Webseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) übertragen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung