Zwei Bürgerinitiativen, die sich mit digitaler Identität und Altersverifikation sowie mit Migration und Asyl beschäftigen, haben die Eignungsprüfungen der Europäischen Kommission abgeschlossen. Die Kommission bestätigte, dass beide Initiativen die formalen Voraussetzungen erfüllen und nun in die Unterschriftensammlung übergehen können.
Digitale Identität und Altersverifikation
Die Initiative zur digitalen Identität und Altersverifikation wurde am 15. März 2026 von einem Initiativträger eingereicht. Sie fordert ein EU‑weites System, das sichere digitale Identitäten ermöglicht und gleichzeitig Mechanismen zur Altersverifikation bereitstellt, um den Zugang zu Online‑Diensten zu regulieren. Die Kommission prüfte die Unterlagen und stellte fest, dass alle geforderten Kriterien, darunter die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, erfüllt sind.
Migration und Asyl
Die zweite Initiative, die am 22. April 2026 registriert wurde, zielt darauf ab, einheitliche Regelungen für Asylverfahren und die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der Union zu schaffen. Der Initiativträger betonte die Notwendigkeit einer solidarischen Lastenverteilung. Auch hier bestätigte die Kommission die formale Konformität, insbesondere die klare Zielsetzung und die Angabe einer realistischen Unterschriftenzahl.
Weiteres Verfahren
Nach der positiven Eignungsprüfung haben die Initiativträger nun zwölf Monate Zeit, um die erforderlichen Unterschriften von mindestens einer Million EU‑Bürgern zu sammeln. Sobald die Unterschriftenfrist abgelaufen ist, prüft die Kommission die gesammelten Unterschriften und entscheidet über die Weiterleitung an das Europäische Parlament.
Reaktionen der Initiativträger
Der Initiativträger der digitalen Identitätsinitiative erklärte: „Die Bestätigung der Kommission ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Souveränität der Bürger zu stärken.“ Der Initiativträger der Migrationsinitiative fügte hinzu: „Wir hoffen, dass die gesammelten Unterschriften zu einer konstruktiven Debatte über ein solidarisches Asylsystem führen werden.“
Stellungnahme der Kommission
Ein Sprecher der Europäischen Kommission sagte: „Die Eignungsprüfungen zeigen, dass beide Initiativen die formalen Anforderungen des Bürgerinitiative‑Verfahrens erfüllen. Wir ermutigen die Initiativträger, die Unterschriftensammlung zügig voranzutreiben.“
Hintergrund zum Bürgerinitiative‑Verfahren
Das Bürgerinitiative‑Verfahren ermöglicht es Bürgern, Gesetzesvorschläge direkt an die Europäische Kommission zu richten, sofern sie die festgelegten Schwellenwerte erreichen. Die Verfahren dienen dazu, die Partizipation der Bevölkerung an der EU‑Politik zu fördern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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